Orden Der Begriff "Orden" wird aus dem lateinischen "ordo" abgeleitet, was so viel wie "Ordnung" oder "Stand" bedeutet. Wenn es sich nicht um eine Gemeinschaft handelt, die nach festgelegten Regeln lebt, so wird darunter ein Verdienstorden verstanden, eine Art Abzeichen oder Medaille. Diese Ehrenzeichen werden entweder als staatliche oder als gesellschaftliche Auszeichnung verliehen. In besonderen Fällen, etwa bei Künstlern oder Wissenschaftlern ist an die Verleihung eines Ordens ein finanzieller Bonus gekoppelt.
In Deutschland dürfen Orden nur vom Bundespräsidenten oder mit seiner Genehmigung gestiftet und verliehen werden, wie es im "Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen" vom 26. Juli 1957 heißt. Für die Ordensverleihung existiert noch eine weitere Anzahl von Regeln, wie dem erwähnten Gesetz zu entnehmen ist. Es herrscht die Untergliederung in Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, auch Bundesverdienstkreuz genannt, in Ehrenzeichen - z.B. das Ehrenzeichen des Deutschen Roten Kreuzes oder das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen der DLRG; Ehrenzeichen der Bundeswehr stellen eine eigene Kategorie dar, wobei hier zwischen Ehrenzeichen und Einsatzmedaille unterschieden werden muss. Des weiteren gibt es eine gesonderte Regelung für die Orden und Ehrenzeichen der deutschen Bundesländer, deren Auszeichnungen sich durchaus voneinander unterscheiden können. Während es z.B. in Bremen die Plakette für hervorragende Leistungen im Sport gibt, wurde in Sachsen der Fluthilfe-Orden aus Anlass der Elbe-Hochwasser-Katastrophe 2002 verliehen. |